Die Zahl der an die IT-Infrastruktur angeschlossenen Geräte steigt immer weiter an, damit steigt auch die Zahl der Gefahren und Angriffswege in das Unternehmensnetzwerk. Gerade beim WLAN besteht die Möglichkeit die laufende Kommunikation auch aus großer Entfernung mitzuhören, da Funkwellen zur Datenübertragung verwendet werden. Durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen können schnell Angriffe auf die Vertraulichkeit stattfinden. Über das WLAN gesendete Daten, wie beispielsweise Telefonate oder E-Mails, können mitgehört und gelesen werden.
Vorstände und Geschäftsführer können persönlich für Versäumnisse und mangelnde Risikovorsorge in der IT-Sicherheit haftbar gemacht werden. Die rechtliche Regelung gilt für GmbHs und Aktiengesellschaften.